Hildegard Vötterle Schule - Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Kassel-Wolfhagen

Informationen über die Ausbildung zur/zum Rettungsassistenten/in

1. Rechtsgrundlage

Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungs- assistentengesetz - RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBl. I, S. 1.384)

2. Ausbildungsgang und Ausbildungsdauer

Sie haben zwei Möglichkeiten, das Ausbildungsziel "Rettungsassistentin" bzw. "Rettungsassistent" zu erreichen:

2.1. Zweijährige Vollzeitausbildung

Die Ausbildung gliedert sich hierbei in folgende Ausbildungsabschnitte:

Erstes Ausbildungsjahr

a.)

Theoretische und praktische Ausbildung in der Schule
Form: Vollzeitunterricht in Blockform
Ort: "Hildegard-Vötterle-Schule"

780 Stunden

b.)

Theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus
Form: Vollzeitform im Schichtdienst
Ort: Staatlich anerkanntes Krankenhaus mit entsprechenden Fachdisziplinen

420 Stunden

c.)

Innerhalb der ersten sechs Monate der Ausbildung ist von jedem Schüler
zusätzlich ein dreiwöchiges Einführungspraktikum im Rettungsdienst abzuleisten.
Form: Vollzeitform im Schichtdienst
Ort: Rettungswache am Heimatort oder im Rettungsdienstbereich Kassel

d.)

staatliche Prüfung

Zweites Ausbildungsjahr

e.)

praktische Tätigkeit an einer staatlich anerkannten Lehrrettungswache
Form: in der Regel Vollzeittätigkeit im Schichtdienst
Ort: staatlich anerkannte Lehrrettungswache

1.600 Stunden

f.)

qualifiziertes Abschlussgespräch

g.)

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" bzw. "Rettungsassistentin"

2.2. Stufenausbildung

Die Stufenausbildung beinhaltet die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/-in und die anschließende Weiterbildung zum/zur Rettungsassistenten/-in in Form eines Ergänzungslehrgangs. Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:

Stufe 1: Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/-in

a.)

1. Ausbildungsabschnitt: Fachlehrgang (theoretische Ausbildung)
Form: 4 Wochen Vollzeitunterricht in Blockform
Ort: "Hildegard-Vötterle-Schule"

160 Stunden

b.)

2. Ausbildungsabschnitt: Klinikum (klinisch/praktische Ausbildung)
Form: Vollzeittätigkeit, 4 Wochen oder 2 x 2 Wochen im Schichtdienst
Ort: anerkanntes Lehrkrankenhaus

160 Stunden

c.)

3. Ausbildungsabschnitt: Rettungswachenpraktikum (praktische Ausbildung)
Form: in der Regel 4 Wochen Vollzeittätigkeit im Schichtdienst
Ort: Staatlich anerkannte Lehrrettungswache

160 Stunden

d.)

4. Ausbildungsabschnitt: Abschlusslehrgang mit staatlicher Prüfung
Form: Blockform (1 Woche)
Ort: "Hildegard-Vötterle-Schule"

40 Stunden

520 Stunden

Stufe 2: Ergänzungslehrgang für Rettungssanitäter/-innen

(Weiterbildung zum/zur Rettungsassistenten/-in)

a.)

theoretische und praktische Ausbildung in der Schule
Form: Vollzeitunterricht in Blockform
Ort: "Hildegard-Vötterle-Schule"

420 Stunden

b.)

theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus
Form: Vollzeitform im Schichtdienst
Ort: Lehrkrankenhaus mit entsprechenden Fachdisziplinen

260 Stunden

680 Stunden

c.)

Staatliche Prüfung

d.)

praktische Tätigkeit an einer staatlich anerkannten Lehrrettungswache
Form: in der Regel Vollzeittätigkeit im Schichtdienst
Ort: staatlich anerkannte Lehrrettungswache

1600 Stunden

e.)

qualifiziertes Abschlussgespräch

f.)

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" bzw. "Rettungsassistentin"

3. Überblick über die Rettungsassistentenausbildung

4. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Rettungsassistentenausbildung sind:

  • die Vollendung des 18. Lebensjahres
  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung

5. Ausbildungsinhalte der theoretischen und prakt. Ausbildung in der Schule (gesamt)

 

Themen

Stunden

1.

Allgemeine medizinische Grundlagen

> 200

1.1

Anatomie und Physiologie

80

1.2

Naturwissenschaftliche Grundlagen

20

1.3

Krankheitslehre

64

1.4

Arzneimittellehre

40

1.5

Hygiene

16

2.

Allgemeine Notfallmedizin

> 200

2.1

Beurteilung von Verletzten und Erkrankten

30

2.2

Vitalstörungen

140

2.3

Die pflegerische Betreuung von Verletzten und Erkrankten

20

2.4

Betreuung Sterbender

10

3.

Spezielle Notfallmedizin

> 170

3.1

Internistische Notfälle und Vergiftungen

58

3.2

Traumatologische Notfälle

50

3.3

Thermische Notfälle

10

3.4

Der Strahlennotfall

6

3.5

Neurologische Notfälle

10

3.6

Kindernotfälle

16

3.7

Gynäkologische und geburtshilfliche Notfälle

12

3.8

Der psychiatrische Notfall

4

3.9

Sonstige Notfälle

8

4.

Organisation und Einsatztaktik

>140

4.1

Rettungsdienst - Organisation

36

4.2

Die Kommunikationsmittel

40

4.3

Führungsaufgaben im Rettungsdienst

20

4.4.

Gefahren an der Einsatzstelle

28

4.5

Massenanfall von Verletzten und Kranken

16

5.

Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde

> 60

5.1

Berufskunde und die Ethik

4

5.2

Das Gesundheitswesen in Deutschland

5

5.3

Aktuelle Fragen zum Berufsbild

3

5.4

Das Rettungsassistentengesetz und gesetzliche Regelungen

für sonstige medizinische Assistenzberufe

6

5.5

Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen für die Berufsausübung

5

5.6

Unfallverhütung, Mutterschutz und Arbeitsschutz

5

5.7

Die medizinische Geräteverordnung

6

5.8

Das Straßenverkehrsrecht und Sonderregelungen

6

5.9

Strafrechtliche und bürgerrechtliche Vorschriften, die für
die Berufsausübung wichtig sind und Rechtsstellung von

Patienten und Sorgeberechtigten

12

5.10

Einführung in das Krankenhausrecht

4

5.11

Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in Deutschland

4

6.

Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus

10

6. Weiterbildungsmöglichkeit

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Rettungsassistentenausbildung und Erteilung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" bzw. "Rettungsassistent" besteht die Möglichkeit, sich zum /zur Lehrrettungsassistenten/-in, Leitstellendisponenten/-in, staatlich geprüften Desinfektor/-in oder auch zum/zur Rettungsdienstleiter/-in weiterzuqualifizieren.

7. Ausbildungskosten, Förderung

Die Lehrgänge sind kostenpflichtig. Die Lehrgangsgebühr richtet sich nach Lehrgangstyp und -dauer (siehe weiter unten).

Für die staatliche Prüfung wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von ca. € 62,-- erhoben.

Die Ausbildung zum/zur Rettungsassistenten/-in ist förderungswürdig nach dem Berufsförderungsgesetz. Inwieweit aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse eine Förderungsmöglichkeit (z.B. Arbeitsamt, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) gegeben ist, sollten Sie vor Beginn des Lehrgangs direkt mit der zuständigen Stelle erörtern.