Hildegard Vötterle Schule - Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Kassel-Wolfhagen

Informationen zur Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in

1. Rechtsgrundlage

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 27. Januar 1992
(Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 7/1992, S. 448)

2. Ausbildungsgang und Ausbildungsdauer

Fachlehrgang (theoretische Ausbildung)
Blockform: 4 Wochen
Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte

  

160 Stunden

Klinikum (klinisch-praktische Ausbildung)
Blockform: 4 Wochen oder 2 x 2 Wochen
Ort: Staatl. anerkanntes Krankenhaus

  

160 Stunden

Rettungswachen-Praktikum(praktische Ausbildung)
Ort: Staatl. anerkannte Lehr-Rettungswache

  

160 Stunden

Abschlusslehrgang mit staatl. Prüfung
Blockform: 1 Woche
Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte

  

  40 Stunden


==========
520 Stunden

Die Ausbildung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Beginn abzuschließen.

3. Zulassungsvoraussetzungen

Um die Rettungssanitäter/innen-Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie das 17. Lebensjahr vollendet haben und

  1. eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen , die nicht länger als ein Jahr zurückliegt
  2. die gesundheitliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit besitzen und
  3. einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.

4. Ausbildungsinhalte

a) Anatomie
b) Störungen der Vitalfunktionen
c) Chirurgische Erkrankungen
d) Innere Medizin
e) Pädiatrie

  

f) Erkrankungen der Augen
g) Geburtshilfe
h) Psychiatrie
i) Einführung in die Krankenhaus-Ausbildung
k) Rettungsdienst-Organisation, technische und rechtliche Fragen

5. Abschlussprüfung

Im Anschluß an den Abschlusslehrgang findet die staatliche Prüfung statt.

Die Prüfung besteht aus einem:

  1. schriftliche Teil (Mehrfach-Antwort-Auswahlverfahren)
  2. praktischen Teil (Herz-Lungen-Wiederbelebung, rettungsdienstliche Fallbeispiele als Teamarbeit und zwei Einzelaufgaben)
  3. mündlichen Teil (Anatomie/Physiologie, Krankheitslehre, Störungen der Vitalfunktionen, Rettungsdienstorganisation)

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" benotet worden ist.

6. Weiterbildungsmöglichkeit

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Rettungssanitäter/innen-Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, einen Aufbaulehrgang zur/zum Rettungsassistentin/-assistenten (mindest. 680 Stunden) zu absolvieren.

7. Ausbildungskosten, Förderung

Die Lehrgänge sind kostenpflichtig. Die Lehrgangsgebühr richtet sich nach Lehrgangstyp und -dauer (siehe weiter unten).

Für die staatliche Prüfung wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt eine Verwaltungsgebühr von ca. € 62,-- erhoben

Inwieweit aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse eine Förderungsmöglichkeit (z.B. Arbeitsamt, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) gegeben ist, sollten Sie vor Beginn des Lehrgangs direkt mit der zuständigen Stelle erörtern.