Informationen zur Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in
1. Rechtsgrundlage |
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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und
Rettungssanitätern vom 27. Januar 1992 |
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2. Ausbildungsgang und Ausbildungsdauer |
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Die Ausbildung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Beginn abzuschließen. |
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3. Zulassungsvoraussetzungen |
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Um die Rettungssanitäter/innen-Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie das 17. Lebensjahr vollendet haben und
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4. Ausbildungsinhalte |
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5. Abschlussprüfung |
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Im Anschluß an den Abschlusslehrgang findet die staatliche Prüfung statt. Die Prüfung besteht aus einem:
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" benotet worden ist. |
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6. Weiterbildungsmöglichkeit |
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Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Rettungssanitäter/innen-Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, einen Aufbaulehrgang zur/zum Rettungsassistentin/-assistenten (mindest. 680 Stunden) zu absolvieren. |
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7. Ausbildungskosten, Förderung |
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Die Lehrgänge sind kostenpflichtig. Die Lehrgangsgebühr richtet sich nach Lehrgangstyp und -dauer (siehe weiter unten). Für die staatliche Prüfung wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt eine Verwaltungsgebühr von ca. € 62,-- erhoben Inwieweit aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse eine Förderungsmöglichkeit (z.B. Arbeitsamt, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) gegeben ist, sollten Sie vor Beginn des Lehrgangs direkt mit der zuständigen Stelle erörtern. |
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