Abschlusslehrgang Rettungssanitäter/in (M IV)
M IV + eine Woche Prüfung nach neuer APrV (01.01.2022)
Unterrichtszeiten Mo. - Fr. 08:15 - 15:30 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl 20, weiter Infos siehe unten
Kosten: € 749,- (2023)
Kosten: € 799,- (2024)
Kurstermine nach neuer AprV 2023
Schriftliche Prüfung 25.09.2023
Praktische Prüfung 29.09. - 06.10.2023
Lehrgang 4
MIV 13.11. - 17.11.2023
Schriftliche Prüfung 21.11.2023
Praktische Prüfung 27.11. - 01.12.2023
Termine Abschlusslehrgang und Prüfung 2024
Abschlusslehrgang 01/2024 (passt für MI 11/2023)
MIV: 18.03. - 22.03.2024
Schriftliche Prüfung: 25.03.2024
Praktische Prüfung: 28.03. - 05.04.2024
Abschlusslehrgang 02/2024 (passt für MI 01/2024)
MIV: 03.06. - 07.06.2024
Schriftliche Prüfung: 10.06.2024
Praktische Prüfung: 17.06. - 21.06.2024
Abschlusslehrgang 03/2024 (auch für NFS Schüler)
MIV: 09.09. - 13.09.2024
Schriftliche Prüfung: 20.09.2024
Praktische Prüfung: 27.09. - 04.10.2024
Abschlusslehrgang 04/2024 (passt für MI 02/2024)
MIV: 18.11. - 22.11.2024
Schriftliche Prüfung: 25.11.2024
Praktische Prüfung: 02.12. - 06.12.2024
Informationen zur Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in
1. Rechtsgrundlage
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 01. Januar 2022
2. Ausbildungsgang und Ausbildungsdauer
Fachlehrgang (theoretische Ausbildung) Blockform: 6 Wochen Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte | 240 Stunden | |
Klinikum (klinisch-praktische Ausbildung) Blockform: 2 Wochen Ort: Staatl. anerkanntes Krankenhaus | 80 Stunden | |
Rettungswachen-Praktikum (praktische Ausbildung) Ort: Staatl. anerkannte Lehr-Rettungswache | 160 Stunden | |
Abschlusslehrgang Blockform: 1 Woche Prüfung: + 3 Tag Prüfung (schriftlich und praktisch) Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte | 40 Stunden ========== 520 Stunden |
Die Ausbildung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Beginn abzuschließen.
3. Zulassungsvoraussetzungen
Um die Rettungssanitäter/innen-Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie:
- das 17. Lebensjahr vollendet haben
- Vorlegen einer Bescheinigung über Belehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (im Original).
- die gesundheitliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit besitzen (Formular gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate)
- einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen (beglaubigte Kopie)
- folgende aktuelle Schutzimpfungen nachweisen: Hepatitis B-Schutzimpfung (Kopie), Tetanus, Masern und (bei Frauen) Röteln
- folgenden Identifikationsnachweis einreichen:
- eine beglaubigte Kopie des Personalausweises
4. Ausbildungsinhalte
- Maßnahmen auswählen, durchführen und dokumentieren
- Notfallsituationen erkennen, erfassen und bewerten
- In Notfallsituationen lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen durchführen
- Bei Diagnostik und Therapie mitwirken
- Betroffene Personen unterstützen
- In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
- Tätigkeit in Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport
- Qualitätsstandards im Rettungsdienst sichern
Insgesamt: 240 UE
5. Abschlussprüfung
Im Anschluß an den Abschlusslehrgang findet die staatliche Prüfung statt.
Die Prüfung besteht aus einem:
- schriftlichen Teil
- praktischen Teil (Herz-Lungen-Wiederbelebung, rettungsdienstliche Fallbeispiele als Teamarbeit und als Einzelaufgaben)
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" benotet worden ist.
6. Ausbildungskosten, Förderung
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist kostenpflichtig. Die Lehrgangsgebühr richtet sich nach Lehrgangstyp und -dauer.
Für die Zeugniserstellung wird durch das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) vorgenommen.