Fachlehrgang Rettungssanitäter/in (M I) 240 Std.
Vollzeitkurs Unterrichtszeiten Mo. – Fr. 08:15 – 15:30 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl: 20 Personen
Kosten: € 1.699,-
Ausbildungsinhalte ==> siehe hier
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Termine 2022
Lehrgang 4
14.11. - 23.12.2022
Termine 2023
Lehrgang 1
30.01. - 10.03.2023
Lehrgang 2
24.07. - 01.09.2023
Lehrgang 3
13.11. - 22.12.2023
Wochenendkurs Unterrichtszeiten Sa. - So. 08:15 - 15:30 Uhr
(15 Wochenenden) für Ehrenamtliche und Berufstätige
Maximale Teilnehmerzahl: 20 Personen
Kosten: € 1.749,-
Termine 2023
09.09. - 17.12.2023
Ausbildungsinhalte ==> siehe hier
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Informationen zur Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in
1. Rechtsgrundlage
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 01. Januar 2022
2. Ausbildungsgang und Ausbildungsdauer
Fachlehrgang (theoretische Ausbildung) Blockform: 6 Wochen Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte | 240 Stunden | |
Klinikum (klinisch-praktische Ausbildung) Blockform: 2 Wochen Ort: Staatl. anerkanntes Krankenhaus | 80 Stunden | |
Rettungswachen-Praktikum (praktische Ausbildung) Ort: Staatl. anerkannte Lehr-Rettungswache | 160 Stunden | |
Abschlusslehrgang Blockform: 1 Woche + 3 Tag Prüfung (schriftlich und praktisch) Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte | 40 Stunden ========== 520 Stunden |
Die Ausbildung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Beginn abzuschließen.
3. Zulassungsvoraussetzungen
Um die Rettungssanitäter/innen-Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie:
- das 17. Lebensjahr vollendet haben
- Vorlegen einer Bescheinigung über Belehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (im Original).
- die gesundheitliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit besitzen (Formular gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate)
- einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen (beglaubigte Kopie)
- folgende aktuelle Schutzimpfungen nachweisen: Hepatitis B, Tetanus und (bei Frauen) Röteln
- folgenden Identifikationsnachweis einreichen:
- Geburtsurkunde (beglaubigt oder im Original)
- ODER ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch (beglaubigt oder im Original)
- ODER eine beglaubigte Kopie des Personalausweises
4. Ausbildungsinhalte
- Maßnahmen auswählen, durchführen und dokumentieren
- Notfallsituationen erkennen, erfassen und bewerten
- In Notfallsituationen lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen durchführen
- Bei Diagnostik und Therapie mitwirken
- Betroffene Personen unterstützen
- In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
- Tätigkeit in Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport
- Qualitätsstandards im Rettungsdienst sichern
Insgesamt: 240 UE
5. Abschlussprüfung
Im Anschluß an den Abschlusslehrgang findet die staatliche Prüfung statt.
Die Prüfung besteht aus einem:
- schriftlichen Teil
- praktischen Teil (Herz-Lungen-Wiederbelebung, rettungsdienstliche Fallbeispiele als Teamarbeit und als Einzelaufgaben)
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" benotet worden ist.
6. Ausbildungskosten, Förderung
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist kostenpflichtig. Die Lehrgangsgebühr richtet sich nach Lehrgangstyp und -dauer. Die Teilnahme kann unter Umständen finanziell gefördert werden. Inwieweit aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse eine Förderungsmöglichkeit (z. B. Agentur für Arbeit, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, …) gegeben ist, sollten Sie vor Beginn des Lehrgangs direkt mit der zuständigen Stelle erörtern. In der Rubrik Förderungsmöglichkeiten und Zertifizierung finden Sie eine Auflistung von Institutionen und Behörden, welche für eine evtl. Förderung in Betracht kommen.
Für die Zeugniserstellung wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von ca. € 70,-- erhoben.