Fachlehrgang Rettungssanitäter/in (M I)
Vollzeitkurs Unterrichtszeiten Mo. – Fr. 08:15 – 15:30 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl: 20 Personen
Kosten: € 1.249,-
Ausbildungsinhalte ==> siehe hier
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Termine
01.02. - 26.02.2021
Wochenendkurs Unterrichtszeiten Sa. - So. 08:15 - 15:30 Uhr
(10 Wochenenden) für Ehrenamtliche und Berufstätige
Maximale Teilnehmerzahl: 20 Personen
Kosten: € 1.299,-
Termine
17.10. - 20.12.2020
Vollzeitkurs Unterrichtszeiten Mo. – Fr. 08:15 – 15:30 Uhr nach neuer Ausbildungsverordnung nach Februar 2021 (240 Stunden)
Maximale Teilnehmerzahl: 20 Personen
Kosten: werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben
Ausbildungsinhalte werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben
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Termine
21.06. - 30.07.2021
19.07. - 27.08.2021
12.11. - 23.12.2021
Wochenendkurs Unterrichtszeiten Sa. - So. 08:15 - 15:30 Uhr
(15 Wochenenden / 30 Tage) für Ehrenamtliche und Berufstätige
Maximale Teilnehmerzahl: 20 Personen
Kosten: werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben
Termine
04.09. - 18.12.2021
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Informationen zur Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in
1. Rechtsgrundlage
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 27. Januar 1992
(Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 7/1992, S. 448)
2. Ausbildungsgang und Ausbildungsdauer
Fachlehrgang (theoretische Ausbildung) Blockform: 4 Wochen Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte | 160 Stunden | |
Klinikum (klinisch-praktische Ausbildung) Blockform: 4 Wochen oder 2 x 2 Wochen Ort: Staatl. anerkanntes Krankenhaus | 160 Stunden | |
Rettungswachen-Praktikum(praktische Ausbildung) Ort: Staatl. anerkannte Lehr-Rettungswache | 160 Stunden | |
Abschlusslehrgang mit staatl. Prüfung Blockform: 1 Woche Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte | 40 Stunden ========== 520 Stunden |
Die Ausbildung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Beginn abzuschließen.
3. Zulassungsvoraussetzungen
Um die Rettungssanitäter/innen-Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie:
- das 17. Lebensjahr vollendet haben
- eine Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von 9 Stunden nachweisen , die nicht länger als ein Jahr zurückliegt
- Bescheinigung über Belehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (im Original).
- die gesundheitliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit besitzen (Formular gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate)
- einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen (beglaubigte Kopie)
- folgende aktuelle Schutzimpfungen nachweisen: Hepatitis B, Tetanus und (bei Frauen) Röteln
- folgenden Identifikationsnachweis einreichen:
- Geburtsurkunde (beglaubigt oder als Original)
- ODER ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch (beglaubigt oder als Original)
- ODER eine beglaubigte Kopie des Personalausweises
4. Ausbildungsinhalte
- Maßnahmen auswählen, durchführen und dokumentieren 46 UE
- Notfallsituationen erkennen, erfassen und bewerten 20 UE
- In Notfallsituationen lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen durchführen 46 UE
- Bei Diagnostik und Therapie mitwirken 20 UE
- Betroffene Personen unterstützen 10 UE
- In Gruppen und Teams zusammenarbeiten 10 UE
- Tätigkeit in Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport 4 UE
- Qualitätsstandards im Rettungsdienst sichern 4 UE
Insgesamt: 160 UE
5. Abschlussprüfung
Im Anschluß an den Abschlusslehrgang findet die staatliche Prüfung statt.
Die Prüfung besteht aus einem:
- schriftliche Teil
- praktischen Teil (Herz-Lungen-Wiederbelebung, rettungsdienstliche Fallbeispiele als Teamarbeit und als Einzelaufgaben)
- mündlichen Teil
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" benotet worden ist.
6. Ausbildungskosten, Förderung
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist kostenpflichtig. Die Lehrgangsgebühr richtet sich nach Lehrgangstyp und -dauer. Die Teilnahme kann unter Umständen finanziell gefördert werden. In wieweit aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse eine Förderungsmöglichkeit (z. B. Agentur für Arbeit, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, …) gegeben ist, sollten Sie vor Beginn des Lehrgangs direkt mit der zuständigen Stelle erörtern. In der Rubrik Förderungsmöglichkeiten und Zertifizierung finden Sie eine Auflistung von Institutionen und Behörden, welche für eine evtl. Förderung in Betracht kommen.
Für die Zeugniserstellung wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt eine zusätzlicheVerwaltungsgebühr von ca. € 70,-- erhoben.