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Abschlusslehrgang Rettungssanitäter/in (M IV)Abschlusslehrgang Rettungssanitäter/in (M IV)

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Abschlusslehrgang Rettungssanitäter/in (M IV)

 

M IV + eine Woche Prüfung nach neuer APrV (01.01.2022)
Unterrichtszeiten Mo. - Fr. 08:15 - 15:30 Uhr

Maximale Teilnehmerzahl 20, weiter Infos siehe unten

Kosten: € 749,-

Kurstermine nach neuer AprV 2023

Lehrgang 1

MIV 13.03. - 17.03.2023

Schriftliche Prüfung 21.03.2023

Praktische Prüfung 27.03. - 31.03.2023
Lehrgang 2

MIV 22.05. - 26.05.2023

Schriftliche Prüfung 31.05.2023

Praktische Prüfung 02.06. - 09.06.2023
Lehrgang 3

MIV 11.09. - 15.09.2023

Schriftliche Prüfung 25.09.2023

Praktische Prüfung 29.09. - 06.10.2023
Lehrgang 4

MIV 13.11. - 17.11.2023

Schriftliche Prüfung 21.11.2023

Praktische Prüfung 27.11. - 01.12.2023

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Informationen zur Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in

1. Rechtsgrundlage

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 01. Januar 2022
 

2. Ausbildungsgang und Ausbildungsdauer

Fachlehrgang (theoretische Ausbildung)
Blockform: 6 Wochen
Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte
   240 Stunden
Klinikum (klinisch-praktische Ausbildung)
Blockform: 2 Wochen
Ort: Staatl. anerkanntes Krankenhaus
   80 Stunden
Rettungswachen-Praktikum (praktische Ausbildung)
Ort: Staatl. anerkannte Lehr-Rettungswache
   160 Stunden
Abschlusslehrgang
Blockform: 1 Woche

Prüfung:
+ 3 Tag Prüfung (schriftlich und praktisch)
Ort: Staatl. anerkannte Ausbildungsstätte
   40 Stunden


==========
520 Stunden

Die Ausbildung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Beginn abzuschließen.

3. Zulassungsvoraussetzungen

Um die Rettungssanitäter/innen-Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie:

  • das 17. Lebensjahr vollendet haben
  • Vorlegen einer Bescheinigung über Belehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (im Original).
  • die gesundheitliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit besitzen (Formular gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate)
  • einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen (beglaubigte Kopie)
  • folgende aktuelle Schutzimpfungen nachweisen: Hepatitis B-Schutzimpfung (Kopie), Tetanus, Masern und (bei Frauen) Röteln
  • folgenden Identifikationsnachweis einreichen:
    • Geburtsurkunde (beglaubigt oder im Original)
    • ODER ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch (beglaubigt oder im Original)
    • ODER eine beglaubigte Kopie des Personalausweises

4. Ausbildungsinhalte

  • Maßnahmen auswählen, durchführen und dokumentieren
  • Notfallsituationen erkennen, erfassen und bewerten
  • In Notfallsituationen lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen durchführen
  • Bei Diagnostik und Therapie mitwirken
  • Betroffene Personen unterstützen
  • In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
  • Tätigkeit in Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport
  • Qualitätsstandards im Rettungsdienst sichern

Insgesamt: 240 UE

5. Abschlussprüfung

Im Anschluß an den Abschlusslehrgang findet die staatliche Prüfung statt.

Die Prüfung besteht aus einem:

  • schriftlichen Teil
  • praktischen Teil (Herz-Lungen-Wiederbelebung, rettungsdienstliche Fallbeispiele als Teamarbeit und als Einzelaufgaben)

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" benotet worden ist.

6. Ausbildungskosten, Förderung

Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist kostenpflichtig. Die Lehrgangsgebühr richtet sich nach Lehrgangstyp und -dauer. 

Für die Zeugniserstellung wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt vorgenommen.