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Förderungsmöglichkeiten und Zertifizierung

Die Teilnahme an unseren Aus- und Fortbildungsveranstaltungen ist kostenpflichtig, kann aber unter Umständen finanziell gefördert werden. In wieweit aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse eine Förderungsmöglichkeit (z. B. Agentur für Arbeit, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, …) gegeben ist, sollten Sie vor Beginn des Lehrgangs direkt mit der zuständigen Stelle erörtern. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Institutionen und Behörden, welche für eine evtl. Förderung in Betracht kommen.

 

  • Agentur für Arbeit

    Das Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Kassel-Wolfhagen e. V., besitzt die bundesweite Zulassung als Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Unsere Einrichtung verfügt über die notwendige Trägerzertifizierung. lt. Rechtsverordnung zum SGB III (AZWV). Unsere Zulassungsnummer lautet - 533076 AZAV.

    Die Ausbildungsgänge zum Rettungssanitäter verfügen über die erforderlichen AZWV-Maßnahmennummern, sind somit also grundsätzlich förderungswürdig.

    Ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit erfüllen, sollten Sie vor Beginn des Lehrgangs direkt mit der zuständigen Stelle erörtern. Wenn Sie weitere Fragen zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten durch die BfA haben sprechen Sie uns bitte an oder schauen Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter der Rubrik Finanzielle Hilfen / Berufliche Weiterbildung   nach.

    PDF: Zertifikat Bildungsträger      

     

  • KFW Förderbank

    Die KfW Förderbank fördert Ihre private Aus- und Fortbildung. Insbesondere bietet die KfW-Förderbank Wissenskredite für Studenten und für Berufstätige an. Nähere Informationen zum Angebot der KfW-Bank finden Sie hier: KfW-Förderbank

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

    Zeitsoldaten der Bundeswehr können beim Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erhalten. Ihr zuständiger Sachbearbeiter informiert Sie gerne darüber, ob und in welchem Umfang Sie die Förderung für einen unserer Kurse in Anspruch nehmen können.

  • Begabtenförderung

    Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Begabtenförderungsprogramm der Bundesregierung durch. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme:

    • eine Ausbildung in einem anerkannten Gesundheitsfachberuf erfolgreich und mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser absolviert haben
    • zum Zeitpunkt der Bewerbung jünger als 25 Jahre und beschäftigt oder als arbeitsuchend gemeldet sind

    erfüllen Sie die Voraussetzungen, sich für eine Begabtenförderung zu bewerben. Nähere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zu den geförderten Aus- bzw. Weiterbildungen erhalten Sie hier: Begabtenförderung 

  • Förderungsmöglichkeit für Unternehmen

    Unternehmen können unter bestimmten Umständen Fördermittel für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter beantragen. Der Europäische Sozialfond hat den Bundesländern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um die berufsbezogene Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern. Leider gibt es hier kein bundeseinheitliches Förderprogramm. Nachfolgend finden Sie einige Links zu landesspezifischen Förderangeboten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!).

  • Ratenzahlung

    Falls Sie keine der aufgeführten Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können, ist die Möglichkeit einer Ratenzahlung der Lehrgangsgebühren für Sie vielleicht von Interesse. Bitte sprechen Sie uns VOR der Anmeldung zu einem unserer Kurse wegen der evtl. Inanspruchnahme einer Ratenzahlung an.

  • Werbekosten

    Alle Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung entstehen, können Sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Wenn es sich bei Ihrem absolvierten Lehrgang um eine berufliche Weiterbildung handelt, können Sie die Kosten sogar in unbegrenzter Höhe absetzen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.